1. Allgemeines Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir auch in Zukunft mit unseren Geschäftspartnern (Besteller) nur dann Geschäfte tätigen werden, wenn diesen unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde gelegt sind. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur anerkannt, wenn und soweit wir uns ausdrücklich schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben. Auch wenn der Besteller abweichende Geschäftsbedingungen zugrunde legt, gelten spätestens mit dem Empfang der Ware unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als vereinbart.
2. Vertragsschluß 2.1. Der Besteller ist an die mündliche oder schriftliche Bestellung gebunden. 2.2 Nebenabreden oder Erklärungen im Rahmen der Verkaufsberatung etc. wie auch alle sonstigen Vereinbarungen, z.B. die Zusicherung von Eigenschaften der zu liefernden Sachen und Vertragsänderungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erklärt oder bestätigt worden sind. 2.3. Eine Haftung für technische oder sonstige Beratung durch uns oder unsere Beauftragten können wir nicht übernehmen, es sei denn, uns oder unseren Beauftragten falle Vorsatz oder grobes Verschulden zur Last.
3. Preise Die Preisbildung erfolgt in EURO-Währung und ist bei Angeboten freibleibend. Berechnet werden die am Liefertag gültigen Preise. Sie gelten nach unserer Wahl ab unserem Lager oder ab Werk unseres Lieferanten. Verpackungs-, Fracht-, Porto- und Versicherungskosten sind darin nicht enthalten.
4. Lieferung, Versand Der Versand der Ware erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers, so daß etwaige Beschädigungen der Ware auf dem Transport zu seinen Lasten gehen. Die Gefahr geht auf den Besteller bzw. Empfänger über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Der Versand erfolgt gegen Nachnahme. Ab der dritten ordentlichen Bestellung liefern wir bis auf Widerruf auf Rechnung. Zahlungen auf Rechnung sind ohne Skonto- oder sonstigen Abzug sofort nach Rechnungserhalt zu leisten.
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4.1 Wir sind zur Teillieferung berechtigt. 4.2 Wir berechnen keinen Versand- bzw. Verpackungsaufwand, lediglich die auch uns vom Transportunternehmen in Rechnung gestellte Kosten.
5. Annahmeverzug Wenn der Besteller nach Ablauf der ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Besteller pro Monat 2% des Bestellpreises ohne Abzüge als Lagerkosten zu zahlen. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Annahmeverzug können wir 25% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Besteller nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt uns die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
6. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus unserem Vertragsverhältnis unser Eigentum.
7. Gewährleistung Jegliche Mängel oder Beanstandungen müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Besteller durch natürliche Abnutzung, normalen Verschleiss oder unsachgemäße Behandlung oder Einbau entstanden sind. Als Gewährleistung kann der Besteller grundsätzlich zunächst Nachbesserung verlangen. Wir können statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern. Voraussetzung ist in beiden Fällen, daß der Besteller oder Empfänger uns zuvor auf seine Kosten die gelieferte Ware in unseren Geschäftsräumen oder den Geschäftsräumen des Herstellers zur Begutachtung zur Verfügung stellt. Der Besteller kann Ersatzlieferung verlangen, wenn wir die Nachbesserung verweigern oder binnen eines Monats nach Mängelrüge mit der Nachbesserung nicht beginnen. Der Besteller kann Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn wir die Ersatzlieferung verweigern oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbringen. Eine weitergehende Haftung unserseits, insbesondere für mittlere Schäden, Lieferfristüberschreitung, sowie für entstandene
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Lohn- oder sonstige Kosten besteht nicht. Etwas anderes gilt lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Garantiefall besteht unserseits vor Überprüfung der beanstandeten Ware durch den jeweiligen Hersteller keine Verpflichtung zur kostenlosen Vorablieferung. Gewährleistungszeitraum für neue Ersatzteile sowie gebrauchte Kraftfahrzeuge max. 12 Monate, Gewährleistung für gebrauchte Ersatzteile max. 12 Monate. Bei Sondervereinbarungen mit dem Käufer gelten die Gewährleistungzeiträume nicht oder nur bedingt, bzw. gibt es keine Gewährleistung.
8. Rücksendungen Eine Rücklieferung kann nur frei, innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Wir berechnen Wiedereinlagerungskosten in Höhe von 15% vom Kaufpreis oder Erstatten den vollen Betrag als Gutschrift
9. Rückgabe von Altteilen Altteile (AT-Teile) sind in gereinigtem Zustand frei Haus zurückzusenden. Die Beseitigung von ev. Schäden oder Verschmutzungen durch Altöl werden dem Absender in Rechnung gestellt.
10. Zurückbehaltung, Aufrechnung Dem Besteller steht ein Recht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegenüber unseren Kaufpreisansprüchen lediglich wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.
11. Erfüllungsort Erfüllungsort für die Zahlungsvergütung unserer Leistungen, für alle sonstigen Verpflichtungen des Bestellers, sowie für unsere Leistungen ist der Sitz unserer Firma.
12. Gerichtsstand Ist der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz unserer Firma Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlagert, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 13. Schlußbestimmungen Die Ungültigkeit einer einzelnen Klausel berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung im Rahmen des normalen, möglichen und wirksamen zur Geltung kommen.
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